„Leider waren die Gespräche sehr schwierig, weil die Ärzteseite Honorare gefordert hat, die weit über denen anderer Impfungen liegen“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), am Mittwoch. Eine Neuregelung der Vergütung für Coronaimpfungen war erforderlich, nachdem die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zum 8. April ausgelaufen war.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Bund die Kosten für die Impfung in Arztpraxen und Impfzentren übernommen und höhere Sätze als bei anderen Impfungen bezahlt. Die Versicherten erhalten nun zunächst eine Rechnung von ihrer Arztpraxis und können diese bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen – solange keine anderslautenden Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen getroffen wurde. Elsner zeigte sich optimistisch: „Da die nun vereinbarten Vergütungen auch den Mehraufwand berücksichtigen, der bei der Coronaimpfung im Vergleich zu anderen Impfungen derzeit noch entsteht, sollte einer Einigung nichts im Wege stehen.“ Bisher haben die Verhandlungen zwischen den Krankenkassenvertretern und den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) ergeben, dass sich gesetzlich Versicherte in Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und in der Region Westfalen-Lippe gegen Vorlage ihrer elektronischen Gesundheitskarte gegen Corona impfen lassen können.