Frister sprach sich persönlich für den Entwurf von Renate Künast und Katrin Helling-Plahr aus. „Ich finde es grundsätzlich positiv und sinnvoll, dass sich der Bundestag um eine Regelung in der Suizidbeihilfe bemüht“, sagte der Rechtswissenschaftler der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).
Gehe es um die konkrete Bewertung der beiden Gesetzesentwürfe, könne Frister nur für sich persönlich sprechen. Im Ethikrat gebe es zu dem Thema unterschiedliche Auffassungen, sagte er. „Ich favorisiere den liberaleren Entwurf von Renate Künast und Katrin Helling-Plahr“, sagte der Jurist. Das habe zwei Gründe. „Zum einen glaube ich, dass die gesamte Diskussion nicht zu Ende ist, wenn sich das andere Gesetz aus der Gruppe um Lars Castellucci durchsetzt. Es ist so nah an das vom Bundesverfassungsgericht gekippte Gesetz angelehnt, dass dagegen wahrscheinlich wieder Verfassungsbeschwerde eingelegt wird“, sagte er. Zum anderen kritisierte Frister, dass in dem Entwurf eine psychiatrische Begutachtung vorgesehen sei, die unabhängig von der Erkrankung des Menschen vollzogen werden solle. „Bei Menschen, die sehr krank sind, halte ich das im Einzelfall für problematisch und nicht zumutbar“, sagte Frister. Für gewerbsmäßig assistierten Suizid – also solchen, der auf finanzielle Gewinne hin ausgerichtet ist – zeigte Frister kein Verständnis. Anders sieht das der Rechtswissenschaftler beim geschäftsmäßig assistierten Suizid. „Geschäftsmäßig bedeutet im juristischen Sinne lediglich, dass etwas auf Wiederholung ausgelegt ist. Nicht jeder geschäftsmäßige Suizid ist unethisch“, sagte Frister.
Wenn das Verfahren einen finanziellen Hintergrund habe und gewerbsmäßig werde, lehne er dieses jedoch ab. Frister ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.