Es sei „sichergestellt, dass die Deckelung immer mindestens 35 Euro über dem durchschnittlichen Weltmarktpreis liegt“, teilte das Ministerium am Abend mit. „Wenn die Maßnahme zu Problemen auf den Gas- und Finanzmärkten führt, eine Gefährdung für die Versorgungssicherheit droht oder die Maßnahme zu Fehlanreizen führt und Anreize für notwendige Einsparungenreduziert werden, wird die Preisgrenze wieder aufgehoben.“
Damit werde klargestellt, dass es sich bei dem Mechanismus um einen Ausnahmemechnismus handele, so das Ministerium. Gleichzeitig haben die EU-Staaten am Montag beschlossen, ihre Marktmacht beim Einkauf von Gas zu bündeln, sich beim Befüllen der Gas-Speicher enger zu koordinieren und grenzüberschreitenden Leitungen effizienter zu nutzen. Zudem werde ein neuer, freiwilliger Referenzpreis für Flüssigerdgas (LNG) geschaffen, um übermäßige Preisschwankungen auf dem Gasmarkt durch sogenannte „Circuit-Breaker“ zu verhindern, so das Wirtschaftsministerium. Details dazu wurden zunächst nicht genannt, üblicherweise wird darunter aber eine kurzzeitige Handelsunterbrechung bei zu großen Preissprüngen verstanden.