Deutschland darf Schienengüterverkehrsunternehmen mit Staatshilfen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro unterstützen. Die Europäische Kommission habe nach den EU-Beihilfevorschriften eine entsprechende deutsche Beihilferegelung genehmigt, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.
Die Maßnahme werde dazu beitragen, dass der Schienengüterverkehrssektor wettbewerbsfähig bleibe, hieß es zur Begründung. Gleichzeitig werde die Umweltfreundlichkeit der Schiene im Einklang mit den Zielen der EU-Kommission und des europäischen „Green Deal“ erhalten.
Ziel der deutschen Regelung ist es, den Eisenbahnunternehmen zu helfen, einen Teil der hohen Betriebskosten zu decken. Auf diese Weise soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene unterstützt und bewahrt und so ein umweltfreundlicherer Verkehrsträger gefördert werden. Im Rahmen der Regelung wird die Beihilfe in Form von Direktzuschüssen gewährt. Der jährliche Höchstbetrag beläuft sich auf 320 Millionen Euro, während der fünfjährigen Laufzeit der Regelung sind insgesamt 1,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die Regelung hat eine Laufzeit bis 2029.
„Mit dieser 1,7-Milliarden-Euro-Regelung kann Deutschland wichtige Segmente des Schienengüterverkehrs unterstützen, der im Vergleich zum Straßenverkehr ein umweltfreundlicherer Verkehrsträger ist“, sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. Sie werde Deutschland dabei helfen, seine „Green-Deal-Ziele“ zu erreichen und gleichzeitig die Belastung durch steigende Kosten für die Verkehrsunternehmen zu verringern, was letztendlich den Kunden des industriellen Güterverkehrs zugutekommt.