Die Maßnahme stehe mit den EU‑Beihilfevorschriften im Einklang, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. Durch die Fördermittel soll RWE für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier entschädigt werden.
Die Beihilfe für RWE sei „erforderlich“, damit die „derzeit gewinnbringend arbeitenden“ RWE-Braunkohlekraftwerke stillgelegt werden, so die Einschätzung der EU-Kommission. Sie zudem auch „geeignet“, da andere Politikinstrumente weder eine so gezielte und planbare Stilllegung noch einen Konsens zwischen Deutschland und den Kraftwerksbetreibern ermöglichen würden. Ferner sei die Beihilfe „angemessen“, da sie „nicht über das erforderliche Minimum hinausgeht“ und „keine Überkompensation gewährt wird“, hieß es aus Brüssel. Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz soll die Verstromung von Kohle in Deutschland bis Ende des Jahres 2038 auf null reduziert werden – mit den Hauptbetreibern von Braunkohlekraftwerken wurden Vereinbarungen geschlossen, um deren vorzeitige Stilllegung zu fördern.
Deutschland hatte 2021 bei der Kommission Pläne angemeldet, nach denen diesen Betreibern eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 4,35 Milliarden Euro gewährt werden soll: Davon waren 2,6 Milliarden Euro für die RWE-Braunkohleanlagen im Rheinland und 1,75 Milliarden Euro für die LEAG-Anlagen in der Lausitz vorgesehen. Das förmliche Prüfverfahren der Kommission in Bezug auf die Ausgleichsmaßnahme zugunsten für den Konzern LEAG laufen noch.