Deutschland darf dem Energiekonzern LEAG für den vorzeitigen Braunkohleausstieg einen Ausgleich in Milliardenhöhe zahlen. Die Europäischen Kommission habe grundsätzlich grünes Licht für die Entschädigung gegeben, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit.
Ein Entschädigungsbetrag bis zu einer Höhe von 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG ist demnach im Grundsatz mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt vereinbar. Es soll aber ein gestuftes Verfahren geben.
Ein Teil der durch den Kohleausstieg verursachten Kosten in Höhe von derzeit geschätzten 1,2 Milliarden Euro ist mit entsprechenden Nachweisen fix. Das heißt, hierfür könnte nach der förmlichen Genehmigung der Kommission unabhängig von der weiteren energiewirtschaftlichen Entwicklung eine Entschädigung ausgezahlt werden. Der Rest von bis zu 550 Millionen Euro ist an Voraussetzungen gebunden. Er wird dann berücksichtigt, wenn sich in Zukunft bestätigt, dass die Kraftwerke der LEAG auch über die Stilllegungsdaten hinaus wirtschaftlich gewesen wären und dem Unternehmen somit aufgrund der gesetzlichen Ausstiegsregelung Gewinne entgehen.
Die EU-Kommission hatte am 2. März 2021 ein sogenanntes förmliches Prüfverfahren eröffnet, um unter Beteiligung Dritter zu untersuchen, ob die Entschädigungszahlung den freien Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verfälscht. Hintergrund ist der vereinbarte Braunkohleausstieg in Deutschland. 2020 war dabei mit der LEAG eine Entschädigungssumme von 1,75 Milliarden Euro vereinbart worden. Sie stand aber unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission.
Die Brüsseler Behörde hatte in dem Eröffnungsbeschluss erhebliche Zweifel angemeldet, ob die Entschädigungssumme als Beihilfe genehmigungsfähig ist. Die jetzige Entscheidung sei „ein wichtiger Schritt vor allem für die Menschen der Region“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Damit seien Entschädigungsgelder für die soziale Absicherung der Beschäftigten im Übergang und für die Tagebaufolgenkosten gesichert.
„Der Übergang hin zu einer klimafreundlichen Stromerzeugung ist angesichts der Klimakrise notwendig, aber auch eine Herausforderung“, fügte er hinzu. Man flankiere dieses, indem die Bundesregierung gezielt Investitionen, den Ausbau von Infrastruktur und die Ansiedlung von Unternehmen und Institutionen unterstütze.