Mit ihnen sollen die Förderbedingungen für staatliche Investitionen in grüne Technologien verbessert werden. Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Entscheidung.
„Die neuen Beihilferegeln stellen die Weichen für mehr Investitionen in grüne Technologien in Europa. Das ist ein sehr wichtiger Schritt“, sagte Habeck. Konkret könne die Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windturbinen, Wärmepumpen oder Elektrolyseuren deutlich umfassender als bislang gefördert werden. „Damit können wir schneller mehr Klimaschutz erreichen und strategische und technologische Souveränität der EU stärken. Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz gehen so Hand in Hand“, sagte der Bundesminister. Vorgesehen sind im „Befristeten Krisen- und Übergangsrahmen“ Vereinfachungen für den Ausbau erneuerbarer Energien, für die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse sowie für Investitionen in Sektoren, die für den Übergang zu einer emissionsfreien Wirtschaft strategisch und technologisch bedeutsam sind (z.B. die Produktion von Batterien, Solarpanelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren, Carbon Capture and Utilization (CCU) / Carbon Capture and Storage (CCS) und damit verbundene kritische Rohstoffe). Besondere Anreize bestehen für Investitionen in Transformationstechnologien in strukturschwachen Regionen. Es werde in diesem Bereich möglich sein, Beihilfen bis zur Höhe von vergleichbaren Beihilfen in Drittstaaten zu gewähren, hieß es. So könne laut Wirtschaftsministerium verhindert werden, dass strategisch wichtige Sektoren aus Deutschland und aus der EU in andere Staaten abwanderten.