„Es ist wichtig, verpflichtende Grenzverfahren zu haben“, sagte die zuständige EU-Innenkommissarin Ylva Johansson der „Welt am Sonntag“. „Das ist notwendig, um irreguläre Migration zu steuern und funktionierende, schnelle, aber menschenwürdige Rückführungen sicherzustellen.“
Asylsuchende, die wahrscheinlich keinen Schutz benötigen, könnten mithilfe solcher Verfahren schnell und fair behandelt werden. „Die Grenzverfahren werden auch sicherstellen, dass es deutlich weniger Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union geben wird.“ Bei den geplanten Grenzverfahren, so die Kommissarin weiter, würden die Rechte der Menschen respektiert, vor allem die Rechte von Kindern und benachteiligten Personengruppen. Johansson forderte auch, die Ausweisungen von abgelehnten Asylbewerbern effektiver zu gestalten.
„Um die Rückführungen zu erleichtern und zu beschleunigen, sollte das Mitgliedsland, das verantwortlich ist für die Rückführung eines Drittstaatenangehörigen, der sich illegal in der EU aufhält, alle Rückführungsentscheidungen, die bereits ein anderes EU-Land über die betreffende Person gefällt hat, anerkennen.“ Nach dem Willen von Johansson sollen künftig alle EU-Länder Rückführungsentscheidungen „gegenseitig“ anerkennen. Hintergrund dieser Forderung ist, dass sich abgelehnte Asylbewerber heute ihrer Ausweisung dadurch entziehen können, indem sie in einem anderen EU-Land ein neues Asylverfahren beginnen. Johansson zeigte sich mit Blick auf eine gemeinsame EU-Asylpolitik zuversichtlich: „Ministerin Faeser (SPD) und ich bleiben beide fokussiert und optimistisch mit Blick auf die Fortschritte, die wir beim Asyl- und Migrationspakt machen.“