EU-Parlament stimmt für „Recht auf Reparatur“

Das EU-Parlament hat sich am Dienstag für ein "Recht auf Reparatur" ausgesprochen.

Mit 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen nahm das Parlament einen Standpunkt an, mit dem die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher gemacht, Abfall reduziert und die Reparaturbranche gefördert werden sollen. Der Europäische Rat will seine Verhandlungsposition am 22. November festlegen, sodass Parlament und Rat im Anschluss über ein gemeinsames Gesetz beraten können.

Nach Willen des Parlaments wären Verkäufer künftig dazu verpflichtet, während der gesetzlichen Garantiezeit Produkte zu reparieren anstatt sie zu ersetzen, wenn eine Reparatur gleich viel oder weniger kostet – es sei denn, die Reparatur ist nicht machbar oder für den Verbraucher ungünstig. Die Abgeordneten schlagen zudem vor, die gesetzliche Garantiezeit um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern. Zudem sollen Verbraucher das Recht erhalten, für Geräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und Smartphones sowie für Fahrräder auch nach Ablauf der Garantiezeit eine Reparatur zu verlangen. Damit Reparieren für sie attraktiver wird als Ersetzen, sollen Hersteller für die Dauer der Reparatur Leihgeräte zur Verfügung stellen müssen.

Kann ein Produkt nicht mehr repariert werden, könnte stattdessen ein bereits repariertes Produkt angeboten werden. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen. „Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig“, sagte René Repasi (SPD), der als Berichterstatter des EU-Parlaments für das „Recht auf Reparatur“ zuständig ist. Man habe eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, damit Verbraucher sich für eine Reparatur statt für ein neues Gerät entscheiden.

„Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung unabhängiger Werkstätten und auf finanziellen Anreizen.“ Tabea Rößner (Grüne), Mitglied im Umweltausschuss im Bundestag, begrüßte den Beschluss des EU-Parlaments. „Die Position stellt klar heraus, dass nur ein verbraucherfreundlich ausgestaltetes Reparaturrecht eine echte Veränderung zu einem nachhaltigen Konsumverhalten bewirken wird“, sagte sie. Es sei ein großer Gewinn, dass sich nach einer Reparatur die Gewährleistung um ein Jahr verlängere.

„Das schafft Vertrauen in reparierte Produkte.“ Laut EU-Parlament entstehen in der EU durch das Wegwerfen reparierbarer Produkte Emissionen in Höhe von 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und 35 Millionen Tonnen Abfall. Für Verbraucher, die Produkte ersetzen anstatt sie zu reparieren, entstünden pro Jahr rund 12 Milliarden Euro Mehrkosten.




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