Ziel des Gesetzes ist es, Ökosysteme vor dem Kollaps zu bewahren. Dafür sollen Renaturierungsmaßnahmen ergriffen werden, die bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und 20 Prozent der Meeresflächen der EU und bis 2050 alle wiederherstellungsbedürftigen Ökosysteme abdecken.
„Die Menschheit hat in den letzten Jahrzehnten so viel Schaden an der Natur angerichtet, dass wir jetzt versuchen müssen, sie zu stabilisieren, intakt zu halten, damit Sie uns schützen kann vor den Folgen der Klimakrise“, sagte Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) am Rande des Ministerrats. Mit dem Gesetz wolle man „zum Beispiel Auen renaturieren, also den Flüssen mehr Raum geben, aber auch Moore wiedervernässen, alte Wälder erhalten“, um CO2 in der Natur einzuspeichern. Das sei ein positiver Effekt gegen die Klimakrise, so Lemke. „Wir wollen damit auch den Wasserhaushalt stabilisieren, das Wasser besser in der Landschaft zurückhalten, um uns vor allem gegen Dürre und Hitze zu wappnen.“ Das Gesetz gilt als zentraler Baustein des „Green Deals“ der EU. Nun steht noch die Zustimmung des EU-Parlaments aus. Die dortige Abstimmung war auf den 27. Juni verschoben worden, nachdem die Ausschüsse für Landwirtschaft und Fischerei sich gegen das Gesetz ausgesprochen hatten. Vor allem aus der konservativen EVP-Fraktion gibt es Widerstände. Der Rat hat vor seiner Zustimmung das Gesetz weiter abgeschwächt, um Kritikern entgegenzukommen. Die Deutsche Umwelthilfe lobte die Einigung. Die Bundesregierung müsse sich jedoch „gegen weitere Abschwächungen und für das Gelingen der Verordnung einsetzen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Der Ratsentwurf darf nun nicht weiter abgeschwächt werden. Eine wirkungsvolle EU-Verordnung, mit der geschädigte Ökosysteme wieder restauriert werden, ist auch entscheidend für die Glaubwürdigkeit der EU gegenüber internationalen Partnern, beispielsweise Tropenwaldländern wie Brasilien.“