Experte: Deutschland müsste Haftbefehl gegen Netanyahu vollstrecken

Sollte der Haftbefehl gegen den israelischen Premier Benjamin Netanyahu erlassen werden, müsste ihn Deutschland nach Ansicht des Völkerrechtlers Kai Ambos etwa bei einem Staatsbesuch Netanyahus auch vollstrecken.

Sollte der Haftbefehl gegen den israelischen Premier Benjamin Netanyahu erlassen werden, müsste ihn Deutschland nach Ansicht des Völkerrechtlers Kai Ambos etwa bei einem Staatsbesuch Netanyahus auch vollstrecken. „Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofes zu vollstrecken“, sagte Ambos dem „Spiegel“ am Dienstag. Netanyahu müsse also festgenommen werden, sobald er deutschen Boden betritt.

„Als der Internationale Strafgerichtshof vor gut einem Jahr den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten erließ, kündigte der deutsche Justizminister Marco Buschmann umgehend an, Putin festnehmen zu lassen, wenn er deutschen Boden beträte“, so Ambos. „Und nun soll die sogenannte deutsche Staatsräson, ein rein politisches Konzept, das Völkerstrafrecht verdrängen?“

Sollte Deutschland dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müsste der Gerichtshof nach Ansicht des Experten eine Völkerrechtsverletzung Deutschlands feststellen. „Die Staatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofes könnte Sanktionen gegen Deutschland beschließen. Auch wenn letzteres unwahrscheinlich ist, darf Deutschland nicht einen Gerichtshof ignorieren, den es ganz maßgeblich mit ins Leben gerufen hat und der im Kern eine Konsequenz der Nürnberger Prozesse ist“, sagte Ambos, der an der Universität Göttingen Professor für nationales und internationales Strafrecht, Strafprozessrecht und Völkerrecht ist.

„Die einzige Lösung wäre, Netanyahu nicht einzuladen und ihm davon abzuraten, nach Deutschland zu kommen. Ich gehe auch davon aus, dass er das verstehen würde“, so Ambos weiter. „Vertreter der Bundesregierung können ja trotzdem nach Israel reisen und Netanyahu dort zu Gesprächen treffen. Das tut die Regierung ja auch mit noch viel problematischeren Partnern und Diktatoren.“ Völkerrechtlich gesehen sei das unproblematisch.




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