Die Düsseldorfer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger hält die vom FDP-geführten Bundesfinanzministerium geschalteten Werbeanzeigen für die Schuldenbremse für verfassungsrechtlich unzulässig. Die Regierung dürfe „grundsätzlich nur sachlich über ihre Arbeit informieren“, aber keine Werbung für bestimmte parteipolitische Positionen machen, sagte Schönberger dem „Handelsblatt“ (Freitagausgabe). Dies gelte umso mehr, je näher eine für die Regierung entscheidende Wahl rücke, fügte sie mit Blick auf die Europawahl am Sonntag hinzu.
Die Europawahl habe zwar keine unmittelbare Auswirkung auf die Bundesregierung. „Da es sich um eine bundesweite Wahl handelt, gibt es jedoch auch hier Ausstrahlungswirkungen, die ein bestimmtes Maß an Zurückhaltung verlangen, insbesondere dann, wenn die Wahl unmittelbar bevorsteht.“ Aufgrund dieses „Zusammenspiels zwischen zeitlicher und inhaltlicher Dimension“ hält Schönberger daher die Anzeigen „in dieser Form für verfassungsrechtlich unzulässig“.
Das Finanzministerium unter Leitung von FDP-Chef Christian Lindner hatte in den vergangenen Tagen zwei Annoncen veröffentlicht, die sich gegen eine Abschaffung der Schuldenbremse wenden – zuletzt am Mittwoch. Schönberger bemängelte, dass hierbei nicht die sachliche Information über die Schuldenbremse im Vordergrund stehe, sondern ihre Verteidigung gegen eine eventuelle Abschaffung. „Damit greift die Anzeige aber eine aktuelle parteipolitische Debatte auf und beschränkt sich gerade nicht auf eine sachliche Darstellung der Arbeit der Bundesregierung.“ Auch die Aufmachung der Annoncen seien „eher plakativ als informativ“.