Das sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagsausgabe). Seit Monaten ist Faeser sich mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) darüber uneins, wie die Anliegen von Datenschutz und Verbrechensbekämpfung in Einklang gebracht werden können.
Faeser erkennt auch in dem jüngsten Bundesverwaltungsgerichtsurteil kein Hindernis, wonach die anlasslose Vorratsdatenspeicherung dem Europarecht widerspricht. „Entscheidend bleibt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach die Speicherung von IP-Adressen unter engen Vorgaben ausdrücklich erlaubt ist. Darauf nimmt auch das Bundesverwaltungsgericht Bezug“, sagte sie der FAZ.