Als ein „wesentlicher Schritt“ zur Begrenzung irregulärer Migration sollen „schnellere Rückführungen und Abschiebungen“ von Personen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht werden, teilte das Innenministerium mit. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern.
Damit sollen die Behörden mehr Zeit erhalten, eine Abschiebung vorzubereiten. Bei Personen, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden, soll das Ausweisungsinteresse künftig „besonders schwer“ wiegen, was eine Abschiebung erleichtern soll. Die Ausweisung von Schleusern soll laut Gesetzentwurf besonders forciert werden. Auch die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen will die Regierung deutlich erleichtert. Dabei soll die Abschiebung „unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung bei hinreichenden Tatsachen, die eine Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung belegen“, ermöglicht werden. Die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen soll durch das Gesetz ermöglicht werden, insbesondere um die Identität einer Person zweifelsfrei klären zu können. Unter „engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen“ sollen zudem die Möglichkeiten zum Betreten weiterer Räumlichkeiten in Gemeinschaftsunterkünften geschaffen werden. Damit solle sichergestellt werden, dass im Falle einer Abschiebung die betroffene Person auch tatsächlich in der Gemeinschaftsunterkunft angetroffen werde, so das Innenministerium.
Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen künftig als eigenständiger Grund für Abschiebehaft geregelt werden, eine Abschiebung soll zudem bei Ausreisepflichtigen in Haft nicht mehr angekündigt werden. Ebenso soll die einmonatige Ankündigungspflicht für Abschiebungen, denen eine mindestens einjährige Duldung vorausging, gestrichen werden. Ausnahmen sollen für Familien mit Kindern unter zwölf Jahren gelten. Länder und Verbände können im nächsten Schritt zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen, parallel läuft die weitere Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Der Gesetzentwurf soll laut Innenministerium „in Kürze“ vom Bundeskabinett beraten und beschlossen werden.