Faeser schließt Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen nicht aus

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) schließt für den Fall, dass es keine Fortschritte bei der geplanten europäischen Asylreform geben sollte, eine Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen an deutschen Außengrenzen nicht aus.

Man wolle zwar „im Inneren ein Europa der offenen Grenzen bleiben“, sagte sie dem „Handelsblatt“ (Montagsausgabe). Dafür brauche es aber einen „effektiven Schutz“ der Außengrenzen.

Anderenfalls drohe eine „Rückkehr der Schlagbäume“ an vielen europäischen Binnengrenzen und die Menschen und die Wirtschaft in der EU wären „um Jahrzehnte zurückgeworfen“, so die Ministerin. „Das müssen wir gemeinsam verhindern.“ Die EU-Innenminister beraten am kommenden Donnerstag in Luxemburg über die seit Jahren strittige Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS). Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob es Vorprüfungen von Asylanträgen schon an den europäischen Außengrenzen geben soll, um dort binnen kurzer Fristen über den Schutz von Menschen mit geringer Aussicht auf Asyl in der EU zu entscheiden. Faeser sagte dazu: „Diejenigen, die keinerlei Aussicht auf ein Bleiberecht in der EU haben, müssten von dort in ihre Heimat zurückkehren, bevor sie quer durch die EU reisen.“ Die Bundesregierung setze sich hierbei für einen „konsequenten Menschenrechtsschutz“ und für „faire“ Asylverfahren ein. „Kinder und andere vulnerable Gruppen wollen wir besonders schützen“, so die Ministerin. Faeser drängt auf eine rasche Einigung bei der EU-Asylreform.

„Das ist ein gewaltiger Kraftakt“, sagte sie. Hierbei sei es „unabdingbar, dass wir gleichzeitig ordnen, steuern und die irreguläre Migration klar reduzieren“. Trotz aller Widerstände in den Verhandlungen mahnte Faeser ein gemeinsames Handeln an. „Ich bin überzeugt, dass uns weitere tragfähige Kompromisse gelingen können.“

Die jahrelange gegenseitige Blockade der EU-Staaten sei schon „durchschlagen“ worden, sagte die SPD-Politikerin mit Blick auf bereits beschlossene Verordnungen, nach denen jeder Einreisende in die EU an den Außengrenzen verlässlich kontrolliert und registriert werden muss.




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