Faeser sieht AfD-Urteil als Zeichen für „wehrhafte Demokratie“

Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) sieht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz als Zeichen für eine "wehrhafte Demokratie".

Bundesinnenministerin Nancy Faser (SPD) sieht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz als Zeichen für eine „wehrhafte Demokratie“. Der Rechtsstaat habe Instrumente, „die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen“, sagte sie am Montag.

„Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.“ Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe einen „klaren gesetzlichen Auftrag“, gegen Extremismus vorzugehen und die Demokratie zu schützen. „Dabei arbeitet es eigenständig.“ Die Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall sei „sorgfältig begründet“ worden und sei nun durch das OVG bereits in zweiter Instanz für rechtmäßig befunden worden. „Im Rechtsstaat entscheiden unabhängige Gerichte“, so Faeser.

Der Grünen-Innenpolitiker und Bundestagsfraktionsvize Konstantin von Notz begrüßte das Urteil ebenfalls. Er sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“, dass es die Aufgabe des Bundesamts für Verfassungsschutz sei, die Verfassung „vor ihren Feinden“ zu schützen. „Zweifelsohne gehört die AfD zu diesen Feinden unserer liberalen Demokratie. Dass sie beobachtet werden kann, ist insofern nur konsequent und Ausdruck der Wehrhaftigkeit unseres Rechtsstaats – gerade auch vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.“

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Carmen Wegge brachte unterdessen ein AfD-Verbot ins Spiel. „Die Möglichkeit, einen Antrag nach Art. 21 GG auf Prüfung der Verfassungskonformität einer Partei beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, ist ein wesentlicher Bestandteil unserer wehrhaften Demokratie“, sagte sie am Montag. „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben diese Möglichkeit im Lichte des Dritten Reiches geschaffen.“ Nach dem Urteil sei für sie klar, dass man nun eine Vorab-Prüfung einleiten müsse, ob die nötigen Voraussetzungen vorliegen könnten.

Auch die Linken-Innenpolitikerin Martina Renner fordert nach dem Urteil des OVG, nun einen AfD-Verbotsantrag anzustoßen. Es sei Zeit, jetzt zu handeln und „in einem breiten Konsens“ der Demokraten im Bundestag einen Verbotsantrag auf den Weg zu bringen, sagte Renner dem Nachrichtenportal T-Online. „Ein solcher Antrag ist die Selbstverteidigung der Demokratie gegen ihre Feinde.“




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