Faeser verteidigt Grundgesetzänderung zum Verfassungsgerichtsschutz

Unmittelbar vor der für Donnerstag geplanten Abstimmung über eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Vorgehen gegen Kritik verteidigt.

Unmittelbar vor der für Donnerstag geplanten Abstimmung über eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Vorgehen gegen Kritik verteidigt. „Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) sagte Faeser.

„Wenn autoritäre Kräfte die Demokratie angreifen, ist die Justiz oft ihr erstes Ziel. Das haben wir in europäischen Nachbarstaaten gesehen. Deshalb muss unsere Demokratie wehrhaft sein.“ Es dürfe den Feinden der Demokratie niemals leicht gemacht werden, wichtige Institutionen anzugreifen oder lahmzulegen. „Genau davor müssen wir das Bundesverfassungsgericht mit den vorgeschlagenen Änderungen absichern“, betone Faeser.

Am Donnerstag soll der Bundestag über eine gemeinsame Initiative der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP abstimmen. Sie hat das Ziel, das oberste deutsche Gericht besser vor demokratiefeindlichen Einwirkungen zu schützen. Wichtige Regelungen in Bezug auf das Verfassungsgericht, die bisher in einem einfachen Gesetz verankert sind, sollen ins Grundgesetz überführt werden. Künftig wäre also eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, um sie zu ändern. Das zielt insbesondere auf die AfD, die die Pläne heftig kritisiert.

Faeser sagte den Funke-Zeitungen: „Dass wir jetzt die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker absichern können, zeigt, was möglich ist, wenn die demokratischen Kräfte gemeinsam handeln.“ Die vier Fraktionen hatten sich bereits im Juli auf das Vorhaben verständigt. Die Abstimmung erfolgt jetzt trotz des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition und vor den für Februar geplanten Neuwahlen.


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