„Wer anders als die Schwangeren selbst sollte entscheiden, ob sie ein Kind austragen möchten oder können? Wer anders als die Frauen selbst sollte darüber entscheiden, wann und in welchen Abständen sie Kinder bekommen?“, sagte Paus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). Es gehe um fundamentale, um existenzielle Fragen: Es gehe um das Menschenrecht auf reproduktive Selbstbestimmung und um das Recht von Frauen, über ihren Körper zu entscheiden, sagte die Grünen-Politikerin.
„Für mich ist das Strafgesetzbuch nicht der richtige Ort, das zu regeln.“ Grundpfeiler des Menschenrechts auf reproduktive Selbstbestimmung seien neben dem Zugang zu sicheren und erschwinglichen Verhütungsmitteln auch die Gewährleistung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie einer selbstbestimmten und sicheren Schwangerschaft und Geburt. „Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen nicht länger stigmatisiert werden“, sagte die Ministerin. Die Ampel-Koalition wolle daher in dieser Legislaturperiode prüfen, wie Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches aussehen könnten. „Dazu setzen wir eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ein, um genau diese hoch komplexen juristischen Fragen zu klären.“ Die Koalition arbeite zudem „mit Hochdruck“ daran, sogenannte Gehsteigbelästigungen von Schwangeren zu beenden. „Ich würde das gern 2023 mit einer Erweiterung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes regeln, um einen ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen ausdrücklich gesetzlich vorzuschreiben“, sagte die Ministerin. Angedacht sei auch die Schaffung eines neuen „Ordnungswidrigkeitentatbestandes“, ihr Haus sei dazu in Gesprächen mit Innen- und Justizministerium.
Nach der aktuellen Regelung sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland generell strafbar, bleiben aber unter bestimmten Bedingungen – unter anderem nach einer verpflichtenden Beratung und bei einer Durchführung bis zur 12. Schwangerschaftswoche – straffrei. Die Einsetzung der Kommission zur Erörterung einer Neuregelung wurde bereits im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Bislang ist allerdings unklar, wann das Gremium tatsächlich seine Arbeit aufnehmen wird. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung über die Kommission sei noch nicht abgeschlossen.
Ein konkreter Zeitpunkt für die Errichtung der Kommission stehe noch nicht fest. Auch FDP-Politikerinnen fordern jetzt die rasche Einsetzung der Kommission. Es sei „keine Zeit mehr zu verlieren“, sagte Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der liberalen Fraktion im Bundestag. „Ich erwarte vom Gesundheitsministerium, dass die Einsetzung der Kommission noch zu Beginn des Jahres erfolgt und die Arbeit aufgenommen werden kann, damit in dieser Wahlperiode noch gesetzgeberischer Spielraum bleibt.“
Die Kommission solle mit Experten aus Wissenschaft und Praxis besetzt sein, sagte Helling-Plahr. Ihrer Ansicht nach stellt Paragraph 218 StGB einen „gelungenen Kompromiss“ dar. Sie stehe einem Aufweichen skeptisch gegenüber. Eine abschließende Bewertung über gangbare und sinnvolle Wege werde sie aber nach dem Vorliegen der Prüfungsergebnisse vornehmen.
Franziska Brandmann, Vorsitzende der Jungen Liberalen, sagte, Abbrüche sollten weiterhin im Strafrecht geregelt werden, die derzeitige Logik des Gesetzes aber verkehrt werden: „Wir wollen, dass Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich straffrei ist, nur bestimmte Fälle straffbar sind“, so Brandmann. „Die Kommission sollte jetzt so schnell wie möglich ihre Arbeit aufnehmen“, sagte sie. „Es gibt keinen Grund, noch länger zu warten. Nach 16 Jahren, in der die Union in diesen Fragen gebremst hat, sollte nun nicht noch mehr Zeit verloren werden.“