Das berichtet der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf Regierungskreise. Demnach soll geprüft werden, ob die aktuell geltenden Regelungen im deutschen Strafrecht den Vorgaben der Istanbul-Konvention entsprechen.
Ist dies nicht der Fall, müsste wohl nachgebessert werden. Das Familienministerium hält die Evaluierung „für dringend erforderlich, um Aufschluss darüber zu bekommen, wie der Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in der staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis dieser Norm umgesetzt wird“, sagte ein Sprecher des Hauses dem „Tagesspiegel“. Die Istanbul-Konvention, die 2018 in Deutschland ratifiziert wurde, besagt, dass das Einverständnis sexueller Handlungen „freiwillig als Ergebnis des freien Willens der Person“ gegeben werden müsse. „Nein heißt nein“ als Grundsatz wurde 2016 ins deutsche Strafrecht eingeführt.