„Wir können die Kindergrundsicherung erst dann im Bundestag beschließen, wenn auch die Ergebnisse dieses Forschungsauftrages vorliegen und eingearbeitet sind“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Freitagausgabe) zum Entwurf der Familienministerin. „An Lisa Paus` Gesetzentwurf haben wir als Parlamentarier noch viele offene Fragen, etwa ob Bürokratie wirksam abgebaut wird, die neue Administration und Behördenaufteilung so wirklich funktioniert.“
Das Gesetzgebungsverfahren werde auf jeden Fall „noch einige Zeit dauern“. Die Kindergrundsicherung müsse in ein Gesamtkonzept zur Stärkung von Arbeitsanreizen im Sozialstaat eingebettet werden. Der FDP-Politiker erinnerte an eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertag von SPD, Grünen und FDP, wonach eine wissenschaftliche Kommission ein Reformkonzepts für stärkere Arbeitsanreize erarbeiten soll. Öffentlich ist von der Kommission bisher wenig bekannt.
Allerdings ist das Münchner Ifo-Institut daran beteiligt, wie eine Information über ein Forschungsprojekt im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums auf der Ifo-Internetseite ausweist. Die Projektlaufzeit ist dort mit März bis Dezember 2023 angegeben. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien vereinbart, eine Reform auf den Weg zu bringen, „die Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II), Wohngeld und gegebenenfalls weitere steuerfinanzierte Sozialleistungen“ besser aufeinander abstimmt, um Arbeitsanreize stärken. Deswegen könne die Kindergrundsicherung nicht ohne Rücksicht darauf beschlossen werden, argumentierte Vogel.
Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel die Familienleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag neu ordnen und für Berechtigte leichter zugänglich machen. Nach langem Streit zwischen Familienministerin Paus und Finanzminister Christian Lindner (FDP) über mögliche Mehrausgaben von bis zu 12 Milliarden Euro im Jahr hatte das Bundeskabinett in der vergangenen Woche einen gemeinsamen Gesetzentwurf beschlossen und diesen auf den Weg ins parlamentarische Verfahren gebracht. Bedenken wegen organisatorischer Schwierigkeiten damit hatten zuvor neben der Bundesagentur für Arbeit vor allem die Kommunalen Spitzenverbände geäußert, die für die Jobcenter im Bürgergeldsystem mit zuständig sind. Der Deutsche Landkreistag hatte sogar vor einem „Verwaltungsdesaster“ durch neue Doppelstrukturen von Jobcentern und Familienkassen gewarnt.