Konstantin Kuhle, stellvertretender Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, hat davor gewarnt, die Verhandlungen über einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts durch Parteitaktik zu gefährden. „Der Schutz des Grundgesetzes und der Institutionen der liberalen Demokratie ist zu wichtig, um darüber kleinliche parteipolitische Gefechte zu führen“, sagte Kuhle dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).
„Überall auf der Welt versuchen Autokraten und Extremisten, Verfassungsgerichte zu schwächen. Das darf uns in Deutschland nicht passieren“, warnte der FDP-Politiker. Es sei daher zu begrüßen, dass die Gespräche zwischen Ampelkoalition und der oppositionellen Union wieder aufgenommen würden. „Dabei wird es nun darum gehen, einige wesentliche Grundsätze in der Verfassung festzuschreiben, ohne das Grundgesetz mit Detailregelungen zu überfrachten“, so Kuhle.
Die Ampelkoalition und die Union haben sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt, wie die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet. Demnach ist geplant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes aufzunehmen. Grundgesetzlich festgeschrieben werden soll dadurch die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll der Passus: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ Die Linke im Bundestag plant einen eigenen Gesetzentwurf, zeigt sich aber offen für eine Zusammenarbeit mit den Regierungsfraktionen und der Union.
Die Debatte um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts hatte vor allem nach dem Bericht von „Correctiv“ Fahrt aufgenommen. Den Recherchen zufolge sollen sich AfD-Politiker und Mitglieder von CDU und „Werteunion“ in Potsdam mit Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ getroffen haben. Staatsrechtler, darunter auch ehemalige Mitglieder des Verfassungsgerichts, hatten sich für die Hochstufung der einfachgesetzlichen Regelungen zum Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Häufig wurde in der Debatte auf Polen verwiesen, wo die Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des höchsten Gerichts untergraben hatte.
Im Februar hatte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der „Rheinischen Post“ gesagt, ihre Fraktion sehe „derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern“. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), hatte der Ampel-Regierung in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe „Alarmismus“ vorgeworfen.