Der brandenburgische Landesverband der FDP hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht, um seine Teilnahme an der TV-Debatte des öffentlich-rechtlichen TV-Senders RBB zur Brandenburger Landtagswahl einzuklagen. Die „Bild am Sonntag“ berichtet darüber.
Der RBB hatte entschieden, die FDP aufgrund ihrer niedrigen Umfragewerte am 17. September nicht einzuladen. FDP-Spitzenkandidat Zyon Braun kritisierte die Entscheidung gegenüber „Bild am Sonntag“ als „Wahlkampfverzerrung an entscheidender Stelle“. Braun weiter: „Viele Bürger wollen keine Parteien der Ränder in der nächsten Landesregierung und fragen sich, wo sie ihr Kreuz machen sollen. Mit der Entscheidung des RBB wird den Zuschauern eine entscheidende Option hierzu vom Tisch genommen.“ Er sieht darin einen Versuch, „Wahlergebnisse vorwegzunehmen“.
Rechtsanwalt Niko Härting, der die FDP vertritt, sagte der „Bild am Sonntag“: „Das Parteienrecht ist eindeutig.“ Die Relevanz einer Partei bestimme sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei.
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