„Ich finde nicht hilfreich, jetzt mit neuen Zahlen innerhalb einer Woche wieder Verwirrung zu stiften“, sagte der in der FDP-Bundestagsfraktion für die Kindergrundsicherung zuständige Berichterstatter, Martin Gassner-Herz, dem „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe). Es werde keine systematische Ausweitung der Leistungen geben und die gesicherte Fortentwicklung der Regelsätze für 2024 habe Arbeitsminister Heil ja erst vorgestellt.
„Alles darüber hinaus ist zum jetzigen Zeitpunkt spekulativ“, sagte Gassner-Herz. Nach der Ampel-Einigung zur Kindergrundsicherung vom Montag hatte Paus eine Einschätzung abgegeben, wie hoch die geplante Kindergrundsicherung für armutsgefährdete Kinder ausfallen könnte: Im Jahr 2025, dem Startjahr der Reform, würden sich demnach Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten bis 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte die Grünen-Politikerin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Berücksichtigt sei dabei die angekündigte Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa zwölf Prozent für 2024 und eine angenommene weitere „moderate“ Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr. Der FDP-Politiker Gassner-Herz sagte dazu: „Wir sollten uns jetzt inhaltlich auf die komplexe administrative Umsetzung konzentrieren und politisch darauf, wie wir Bildung- und Teilhabechancen im Zuge der Kindergrundsicherung ausbauen.“