Die Neuerung sei „eine wichtige Grundentscheidung“, mit der Abschaffung der Grundmandatsklausel sorge man „für Konsequenz im neuen Wahlrecht“, sagte Kuhle dem „Spiegel“. Dennoch würde der FDP-Politiker mit Union und Linkspartei weiter über die Wahlrechtsreform reden.
Zuletzt war über eine mögliche Senkung der Fünf-Prozent-Hürde diskutiert worden. Die FDP-Fraktion sei „offen für Gespräche, um innerhalb des neuen Wahlrechts Regelungen zur Sicherstellung einer starken regionalen Repräsentation“ zu schaffen, sagte Kuhle. „Einen Schritt zurück zu einem Bundestag, der immer weiterwächst, wird es aber nicht geben.“ Sebastian Hartmann (SPD) ist indes gegen eine Senkung der Sperrklausel auf vier Prozent. „Eine Fünfprozenthürde ist ein sinnvolles und geprobtes Quorum, um einen funktionsfähigen Bundestag zu ermöglichen und zum anderen ein notwendiges Kriterium, um politische Kräfte entlang ihrer bundesweiten Bedeutung zu bestimmen“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem „Spiegel“. „Jenseits vereinzelter Debattenvorschläge im Nachgang des Beschlusses ist die überfällige Wahlrechtsreform auf nahezu einmütige Zustimmung in der gesamten Ampelkoalition gestoßen“, sagte der SPD-Politiker. Man sehe als Fraktion keine Notwendigkeit, vom etablierten Quorum von fünf Prozent abzuweichen. Hintergrund der Reform ist, dass der Bundestag seit vielen Jahren mehr als die eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten hat, aktuell sind es 736. Bei einer Beibehaltung des alten Wahlrechts, so die Befürchtung, wäre die Zahl der Parlamentarier womöglich noch weiter gestiegen.