In der FDP ist ein Streit darüber ausgebrochen, ob Zurückweisungen von Schutzsuchenden, für die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig ist, an den deutschen Binnengrenzen rechtlich möglich sind.
„Wenn wir die Erklärung der Bundesinnenministerin gegenüber der Europäischen Kommission ernst nehmen, dann führt kein Weg daran vorbei, unter Berufung auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit zurückzuweisen“, sagte Bundestags-Vizepräsident Kubicki der „Welt“ (Freitagausgabe). Er stellt sich gegen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der das ablehnt.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die Einführung von flächendeckenden, temporären Grenzkontrollen gegenüber Brüssel unter anderem damit begründet, dass die Ressourcen in Bund und Ländern „nahezu erschöpft“ seien und die Migrationsbehörden „zunehmend an die Grenzen des Leistbaren bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung“ gerieten. Es drohe eine „Überforderung des (solidarischen) Gemeinwesens“.
Auch Linda Teuteberg (FDP), Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, glaubt, dass Artikel 72 AEUV „im Grundsatz eine überzeugende Argumentationslinie“ bereitstelle. Die Voraussetzungen der Norm seien denen der Ausweitung temporärer Binnengrenzkontrollen ähnlich, nämlich eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit – und die sehe die Bundesregierung als gegeben an.
„Dabei ist die Gesamtbelastung Deutschlands durch jahrelang hohe Zahlen zu berücksichtigen. Deutschland ist unverändert Hauptzielland für illegale Migration“, sagte die Innenpolitikerin. Deshalb sei „eine konsequente Zeitenwende in der Migrations- und Integrationspolitik“ überfällig, argumentiert Teuteberg. Notwendig sei aus ihrer Sicht „ein Paradigmenwechsel statt eines Weiter-so beim deutschen Sonderweg in der Migrationspolitik“.
Buschmann argumentiert, dass deutsche Verwaltungsgerichte Zurückweisungen stoppen würden. Dem widerspricht Teuteberg. „Zur Gewaltenteilung gehört auch, dass der Gesetzgeber politische Richtungsentscheidungen trifft und Gesellschaft und Rechtsprechung unmissverständlich wissen lässt, dass der politische Wille zu Kontrolle und Begrenzung von Migration besteht“, sagte sie.
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle dagegen stellte sich hinter den Minister. „Zurückweisungen an den Grenzen können nur dann einen Mehrwert zur Reduzierung der irregulären Migration leisten, wenn sie auch vor den zuständigen Gerichten Bestand haben“, sagte Kuhle der Zeitung. Das sei höchst unsicher.
2018 hatte Buschmann als Fraktionsgeschäftsführer der FDP im Bundestag noch einem Entschließungsantrag seiner Fraktion zugestimmt. Darin hieß es „Schutzsuchenden, für die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union zuständig ist, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert werden“.
Die Begriffe „illegalen Migration“, „irreguläre Migration“ und „undokumentierte Migration“ werden häufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunächst als „illegal eingereist“, da sie Asylanträge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig.
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