FDP will Konsequenzen für Behörden bei Digitalisierungsrückstand

Die FDP will bei der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland deutlich schneller als bisher vorankommen.

Dazu wollen die Liberalen die Behörden mit dem neuen Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichten, Verwaltungsleistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt digital anzubieten, wie aus einem Positionspapier der Bundestagsfraktion hervorgeht, über das das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Man wolle „einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltung einführen, der an klare Fristen gekoppelt ist“, sagte der FDP-Digitalpolitiker Maximilian Funke-Kaiser dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).

Halten sich die Behörden nicht an die Fristen, sollen Strafen möglich sein. „Staatliche Stellen sollten mit spürbaren Konsequenzen rechnen müssen, falls sie einem solchen Rechtsanspruch nicht gerecht werden“, heißt es in dem Papier. „Ein solches Modell schafft klare Bedingungen und einen wirkungsvollen Anreiz, Leistungen auf einem hohen Reifegrad zu entwickeln.“ Das Innenministerium sieht das neue OZG als „wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Verwaltungsdigitalisierung“. „Voraussetzung für das Gelingen ist aber auch das Zusammenspiel mit entschlossenem konsequentem faktischem Tun in der weiteren OZG-Umsetzung“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion, über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Einen Zeitplan für die Bereitstellung eines digitalen Angebots für Bürger und Unternehmen will das Ministerium aber nicht vorgeben. Kritik an den Plänen äußerte die Vizechefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU). Die Haltung des Ministeriums offenbare „die Schwerfälligkeit des deutschen Digitaltankers mit antriebsschwachen Impulsen“, sagte Schön dem „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe).




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