Fernwärme: Wohnungswirtschaft fordert verschärfte Preiskontrolle

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) fordert eine verstärkte Preiskontrolle bei Unternehmen, die Fernwärme anbieten.

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) fordert eine verstärkte Preiskontrolle bei Unternehmen, die Fernwärme anbieten. „Kostentransparenz und eine staatliche Preiskontrolle sind überfällig“, sagte Verbandspräsident Axel Gedaschko dem „Handelsblatt“.

Es sei „nicht nachvollziehbar“, wie Fernwärmepreise ermittelt würden. Die Politik setze „hohe Hoffnungen in die Fernwärme, um möglichst effizient zur Wärmewende beizutragen“, sagte Gedaschko weiter. Und für Vermieter sei es verlockend, sich an Fernwärmenetze anzuschließen, weil die Anschlusskosten im Vergleich zu einer Installation einer Wärmepumpe deutlich niedriger seien. „Wenn aber die Mieter jetzt mit Nachzahlungen von bis zu 4.000 Euro konfrontiert werden, dann geht die Rechnung nicht auf. Für sozial orientierte Vermieter kann Fernwärme dann keine Option sein.“

Handlungsbedarf sieht auch der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Viele Fälle von hohen Nachzahlungen bei Fernwärme zeigen vor allem eines: eine intransparente Preisgestaltung“, sagte Verbandsdirektor Andreas Breitner dem „Handelsblatt“. Es brauche deshalb eine unabhängige, bundesweit agierende Behörde, die laufend die Preise für Fernwärme beobachte, kontrolliere und umgehend eingreife, wenn zulasten der Verbraucher Reibach gemacht werde.

Breitner regte auch an, Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterlegen. „Wie in Dänemark sollte hierzulande der Preis für Fernwärme nur den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird“, sagte er. „Über den Erhalt des Eigenkapitals und die dazu erforderliche geringe Eigenkapitalverzinsung hinausgehende Gewinne müssen untersagt werden.“

Anbieter von Fernwärme müssten zudem verpflichtet werden, alle Gewinne in die Fernwärmeversorgung zu reinvestieren. „Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft muss gesetzlich ausgeschlossen werden.“




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