Bundesweit sind bislang nur rund 58 Prozent der Erklärungen bearbeitet worden, so das Ergebnis einer Umfrage des „Tagesspiegels“ (Samstagausgabe) unter den Finanzministerien. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede.
Während etwa in Nordrhein-Westfalen bereits rund 82 Prozent der Erklärungen und in Niedersachsen fast 74 Prozent erledigt sind, kommt Hamburg gerade einmal auf 38 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern auf knapp 44 Prozent. Berlin und Brandenburg liegen mit 54 beziehungsweise 53 Prozent im Mittelfeld. „Die Finanzämter arbeiten den Bestand der eingegangenen Erklärungen sukzessive ab“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums in Sachsen-Anhalt dem „Tagesspiegel“. Doch oft müsse man die Erklärungen nachbearbeiten und bei den Eigentümern nachfragen. Aufgrund der Menge nehme das „einige Zeit in Anspruch“, heißt es in Magdeburg. Mit einer Quote von rund 49 Prozent gehört Sachsen-Anhalt zu den eher langsamen Finanzverwaltungen. Nachdem viele Immobilieneigentümer ihre Erklärungen anfangs nur schleppend abgegeben hatten und die Abgabefrist deshalb bis zum 31. Januar dieses Jahres verlängert wurde, sind inzwischen über 32 Millionen der 36 Millionen notwendigen Steuererklärungen bei den Finanzämtern eingegangen, das sind gut 88 Prozent. Die neue Grundsteuer errechnet sich in einem dreistufigen Verfahren. Der Wert des Grundbesitzes wird mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Kommunen multipliziert. Den Grundwert- und den Grundsteuermessbescheid bekommen Steuerzahler jetzt vom Finanzamt, den finalen Bescheid über die konkrete Steuer aber erst 2025 – von den Kommunen.