„Nach der Gesetzeslage ist die Regelung bis zum 31. März 2024 befristet“, sagte ein BMF-Sprecher in Berlin der dts Nachrichtenagentur. Der Gesetzgeber hatte mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ aufgrund des Anstiegs bei den Energiekosten infolge des Ukraine-Kriegs den Umsatzsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt.
Das hatte nach Angaben von Statistikern die ohnehin schon hohe Inflation etwas gebremst, da Energiekosten einen vergleichsweise hohen Anteil an den Verbraucherausgaben haben. Mit dem Auslaufen der Regelung im Frühjahr droht dann der umgekehrte Effekt.