Die Flüchtlingsbeauftragten der Katholischen und Evangelischen Kirche werfen der CDU einen radikalen Bruch mit ihrem humanitären Erbe im Flüchtlingsschutz vor. „Wer sich am christlichen Menschenbild orientiert, darf den individuellen Zugang zum Flüchtlingsschutz in Europa nicht abschaffen.“
Die Forderung nach einer Drittstaatenregelung, die auf dem Parteitag der Christdemokraten im Grundsatzprogramm verankert werden soll, stünde „in einem bemerkenswerten Widerspruch zur Orientierung an christlichen Werten“, schreiben Erzbischof Stefan Heße und Bischof Christian Stäblein in einem Gastbeitrag in der „Welt am Sonntag“.
„Mit solch einer Forderung begibt man sich ethisch wie rechtlich auf den Holzweg.“ Statt konkrete Lösungen anzugehen und politische Verantwortung zu übernehmen, würden falsche Erwartungen geweckt und Ressentiments geschürt. „Die einzigen, die davon profitieren, sind letztlich die extremen Kräfte in unserem Land.“
Heße ist Sonderbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Flüchtlingsfragen, Stäblein EKD-Beauftragter für Flüchtlingsfragen. „Wir brauchen Lösungen, die im Einklang mit den Menschenrechten und dem Völkerrecht stehen“, fordern die Autoren. Das im CDU-Entwurf vorgestellte Konzept werfe hier erhebliche Zweifel auf. „Würden Deutschland und die EU alle Schutzsuchenden abweisen, wären Grundprinzipien des internationalen Rechts und der globalen Gerechtigkeit massiv verletzt.“