Das berichtet die „Bild“ (Samstagausgabe) unter Berufung auf Kreise der staatseigenen KfW-Bank. Demnach sollen die Förderanträge frühestens ab 27. Februar 2024 verfügbar sein und bearbeitet werden.
Eine entsprechende Vorgabe habe das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemacht. Auch die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördersumme ist weiter offen. Eine BMWK-Sprecherin sagte der Zeitung, über die Höhe der Förderung und den Start der Beantragung könne sie noch keine Angaben machen. Grund sei die ungeklärte Haushaltslage. Der Präsident des Eigentümerverbands Haus und Grund, Kai Warnecke, fordert angesichts der unklaren Lage erneut einen Stopp des GEG. „Wenn es zum 1. Januar 2024 keine Förderung gibt, muss das Heizungsgesetz außer Kraft gesetzt werden“, sagte Warneke der Zeitung. „Alles andere wäre ein Bruch der Vereinbarung der Koalition und der Zusage an die Eigentümer.“