Fraktionen zurückhaltend zu möglichem AfD-Verbotsverfahren

Mehrere im Bundestag vertretene Fraktionen reagieren zurückhaltend auf die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte, nach der die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt sind.

„Die AfD ist eine verfassungsfeindliche Organisation“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Sebastian Hartmann, der „Welt“ (Donnerstagausgabe). Man sehe bei der Partei auch eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale.

„Unser primäres Ziel bleibt es dennoch, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.“ Die Vize-Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz (CSU), sagte: „Eine Diskussion um ein AfD-Verbot führt in die falsche Richtung.“ Davon profitiere ihrer Einschätzung nach „am Ende nur die AfD selbst, weil sie sich wieder als Opfer darstellen kann“. Es brauche „eine politische Auseinandersetzung mit dieser Partei“, so Lindholz. „Wir müssen den Menschen immer wieder klar machen, dass die AfD eine rein destruktive Politik verfolgt.“ Ähnlich argumentieren Abgeordnete der FDP und Linkspartei. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle sagte der „Welt“: „Angesichts des derzeitigen Umfragehochs der AfD einen Verbotsantrag ins Spiel zu bringen, ist ein falsches Signal. Es ist Aufgabe aller demokratischen Parteien, durch ihre Programmatik und Kommunikation Wählerinnen und Wähler der AfD zurück zu gewinnen.“ Dabei müsse aber klar sein: „Wähler der AfD kann man nicht um jeden Preis zurück gewinnen“, so Kuhle. „Denn sonst versündigt man sich an der demokratischen und gesellschaftlichen Mitte.“ Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Linke-Fraktion, sagte: „Die Debatte über ein Parteiverbot lenkt vom eigentlichen Problem ab, nämlich dass die AfD politisch bekämpft werden muss. Die Umfragen der AfD steigen immer, wenn die Verunsicherung zunimmt. Die beste Sofortmaßnahme gegen die AfD wäre ein starker Sozialstaat.“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein gemeinnütziger Verein und wird vom Deutschen Bundestag sowie aus Drittmitteln finanziert. In der Studie kommt das Institut zu dem Schluss, dass die AfD „in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz (GG) durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden könnte“. Die Autoren werfen der AfD vor, die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen zu wollen und auf die Abschaffung der Garantie der Menschenwürde abzuzielen. Außerdem setze sich innerhalb der AfD „zunehmend der insbesondere von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert“, so das Institut.




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