Solange noch keine kommunale Wärmeplanung vorliege, sollen außerhalb von Neubaugebieten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch noch nicht gelten, wie aus einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsspitzen vom Dienstagnachmittag hervorgeht. FDP-Fraktionschef Christian Dürr nannte das Jahr 2028 als Termin.
„Zuerst wird der Staat etwas machen müssen“, sagte Dürr. Neue Gasheizungen müssten ab 2024 allerdings „auf Wasserstoff umrüstbar“ sein. Das gelte auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Auch Holz- und Pelletheizungen sollen eingesetzt werden können.
Die entsprechende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll noch diese Woche im Bundestag in erster Lesung beraten werden, angestrebt wird nun von allen Ampel-Partnern eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause. Ursprünglich sollte der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bereits ab 1. Januar 2024 verboten werden, die Kommunen sollten ihre langfristigen Pläne erst später festlegen müssen. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung soll nun auch schon zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Sobald ein solcher Plan vorliegt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiterhin erlaubt sein, allerdings unter bestimmten Bedingungen, je nachdem welche Planung die Kommune hat: Bei einem „klimaneutralen Gasnetz“ bleiben auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen erlaubt, in anderen Gasnetzen nur solche Heizungen, die mit mindestens 65 Prozent Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden.
Was bedeutet dies konkret?
Konkret bedeutet dies erst einmal, dass viele der seit Wochen genannten Maximalforderungen der Grünen nicht durchgesetzt werden.
- Es soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, die zentraler Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein soll
- Erst wenn diese Wärmeplanung vorliegt, greifen die neuen Regelungen des Heizungsgesetzes
- Als Startdatum für die Wärmeplanung strebt die Bundesregierung „spätestens das Jahr 2028“ an
- In Neubaugebieten gelten die Regelungen des neuen Gebäudeenergiegesetzes unmittelbar zum 1. Januar 2024
- Ab dem 1. Januar 2024 sollen auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden dürfen, sofern diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten
- Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme sollen unterschiedliche Heiztechnologien „gleichwertig behandelt werden“. „Alle diskriminierenden technischen Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur werden gestrichen.“ Damit bleiben auch Holz- und Pellt-Heizungen erlaubt. Sie erfüllen laut Papier die Erneuerbaren-Vorgabe von 65 Prozent ausnahmslos
- Vermieter sollen Anreize bekommen, in moderne Heizungssysteme zu investieren. Mieter sollen nicht „über Gebühr“ belastet werden
- Vermieter sollen Förderungen erhalten, wenn der Mieter durch die Installation einer klimafreundlichen Heizung profitiert.
- Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen.
- Privathaushalte erhalten daher ebenfalls eine Förderung. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen. Ausnahmeregeln, etwa die 80-Jahres-Grenze, werden überarbeitet und plausibler gestaltet.
Geteiltes Echo über Kompromiss
Der nun gefundene Kompromiss stößt auf geteiltes Echo. „Ich sehe den weiteren Verlauf jetzt positiv. Es ist eine vollständige Abkehr von den ursprünglichen Vorstellungen Habecks“, sagte Kubicki den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). „Die erzielten Ergebnisse spiegeln fast vollständig das wider, was sich die Freien Demokraten schon bei der ersten Version des GEG gewünscht hätten. Wir schauen uns nun an, wie diese Vorgaben gesetzlich konkret umgesetzt werden.“ Anschließend müsse eine saubere und umfangreiche Beratung folgen. Kubicki zählte bisher zu den größten Kritikern der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.
Die Klimaaktivistin Luisa Neubauer hat die Einigung der Ampelkoalition beim Gebäudeenergiegesetz scharf kritisiert. Nun stehe „eine de facto Entkernung des GEGs zur Debatte, es ist ein schlechter Witz“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). „Im Zweifel schwinden so die Chancen einer schnellen und gerechten Wärmewende vollständig.“
Der Städte- und Gemeindebund hat die von der Ampel beschlossenen Änderungen beim umstrittenen Heizungsgesetz begrüßt. „Es ist ein richtiger Schritt, dass beim Gebäudeenergiegesetz – insbesondere bei Bestandsgebäuden – eine Verpflichtung erst dann entsteht, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Das bedeute für die meisten Kommunen, dass frühestens 2028 Maßnahmen ergriffen würden. „Damit wird die notwendige Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung hergestellt.“ Zugleich forderte Landsberg vom Bund „eine nachhaltige Unterstützung“, damit auch die Kommunen bei Ihren eignen 185.000 Gebäuden die Wärmewende umsetzen könnten.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge begrüßt die Einigung im Streit um das Gebäude-Energie-Gesetz, auch wenn dies ein längerer und komplizierter Weg gewesen sei.„Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass wir etwas früher zu der Entscheidung gekommen wären“, nun werde das Gebäude-Energie-Gesetz aber wirklich vorangebracht und dadurch ein „Meilenschritt“ für den Klimaschutz geschafft, sagte sie am Dienstagabend den „ARD-Tagesthemen“. „Das Gesetz wird weiterhin, und das ist ganz wichtig, ab dem 1. Januar 2024 gelten.“ Worauf man sich verständigt habe, sei eine „Entscheidungszeit“, spätestens bis 2028 „haben die Menschen die Möglichkeit zu warten“, so Dröge zum Zeitplan des Gesetzes. Den Grünen sei bei dem Kompromiss die soziale Unterstützung der Bürger wichtig gewesen, die sich jetzt für eine neue Heizung entschieden. „Das ist kein weniger an Klimaschutz, weil die Heizungen am Ende auch klimaneutral sein müssen oder 65 Prozent Erneuerbare Energie schaffen müssen, aber wir ermöglichen mehr Entscheidungsmöglichkeiten“, so die Fraktionsvorsitzende.
Und auch Robert Habeck zeigt sich zufrieden. „Das Gebäudeenergiegesetz kommt, der Kern ist gewahrt“, sagte Habeck am Dienstag. Das sei wichtig für die Planungssicherheit. „Die Wärmewende ist praktikabel, Klimaschutz wird konkret, das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt. Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz.“ „Dass sich in den intensiven Verhandlungen alle Seiten bewegen mussten, gehört dazu. Das war wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Regierung herzustellen.“
Die CDU reklamiert ebenfalls Erfolge für sich: „Es ist gut, dass Robert Habeck gestoppt wurde“, sagte Spahn dem „Heute Journal Update“ am Dienstag. „Opposition wirkt, unsere Kritik wirkt: Robert Habecks Wärmepumpen-Zwang hat keine Mehrheit im Deutschen Bundestag.“ Deswegen hätten die Ampel-Fraktionen diesem Gesetz den Stecker gezogen. „Das ist erst mal eine gute Nachricht angesichts des Protests, den es im Land gibt“, sagte der CDU-Politiker. Es gebe allerdings noch keinen neuen Gesetzentwurf, monierte Spahn. Der bisherige Gesetzentwurf gehöre „in die Tonne“. Er forderte von der Ampelkoalition ein komplett neues Gesetz zu erarbeiten.