„Die Einführung einer rückwirkenden Gaspreisbremse zum 1. Februar könnte technisch möglich sein, wenn die Versorger den Rabatt nicht sofort von der Abschlagszahlung abziehen müssen sondern nachträglich gutschreiben können“, sagte Grimm dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Man sollte aber sehr vorsichtig sein und die Gaskunden nicht gegenüber anderen Haushalten bevorzugen. Sonst geraten wir in die nächste Gerechtigkeitsdebatte“, warnte sie.
„Eine Vorziehung der Gaspreisbremse könnte eine gesellschaftliche Schieflage erzeugen.“ Grimm mahnte eine Gleichbehandlung bei den Entlastungen an. „Die Idee sollte sein, die Gaskunden zu entlasten, aber nicht besser zu stellen als Heizpellets- und Heizölkunden“, sagte sie. „Wir haben die Übernahme des kompletten Dezember-Abschlags vorgeschlagen, um den Januar und Februar zu überbrücken, weil eine Einführung der Gaspreisbremse für viele Versorger erst ab März umsetzbar ist.“ Die Wirtschaftswissenschaftlerin rechnet mit großen Kostensteigerungen beim Gas. „Bei Gas sind massive Kostensteigerungen zu erwarten, weil sich die Preise im Großhandel verzehnfacht haben und diese nun Stück für Stück auf die Verbraucher übergewälzt werden“, betonte sie. Die zusätzliche Kostenbelastung müsse abgefedert werden, aber nicht auf das historische Niedrigniveau von sieben Cent pro Kilowattstunde, so Grimm weiter. „Eine gewisse Preissteigerung muss von den Verbrauchern getragen werden. Alle, die darüber hinaus Entlastungen benötigen, sollten über die Härtefallregelung zielgenaue Hilfen bekommen. Auch die Heizöl- und Heizpelletskunden, die wirklich unter den Preisen leiden, sollten über diese Regelung Entlastungen erhalten, aber eben nicht alle.“