„Weniger Gäste, weniger Umsatz, weitere Betriebsaufgaben, Umsatzverluste bei Lieferanten und Partnern, Arbeitsplatzverluste und eine Verlagerung der Umsätze hin zu To-Go und Lieferdiensten wie Supermärkten sind programmiert“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes Dehoga, Ingrid Hartges, der „Rheinischen Post“ (Montagsausgabe). Es stehe viel auf dem Spiel.
„Es kann doch nicht sein, dass ab 1. Januar nur das Essen in unseren Restaurants wieder mit 19 Prozent besteuert wird, für die Essenslieferung, für Essen-To-Go und Fertiggerichte aus dem Supermarkt aber weiterhin sieben Prozent gelten“, sagte Hartges. „19 Prozent für das Essen auf dem Porzellanteller, sieben Prozent für verpacktes Essen – Steuerfairness sieht anders aus“, so die Dehoga-Vertreterin. Gastronomie müsse für Gering- wie Normalverdiener bezahlbar bleiben. Restaurants und Cafés trügen ganz maßgeblich zur Lebensqualität und zur Attraktivität der Innenstädte und vor allem des ländlichen Raumes bei. Aktuell, so Hartges, gelte ein reduzierter Steuersatz in 23 EU-Staaten, davon in 21 Ländern seit längerer Zeit. „Sie beweisen mit einer einheitlichen Besteuerung von Essen ihre Wertschätzung für das, was Restaurants und Cafés für die Gesellschaft und Wirtschaft leisten“, sagte Hartges. Die Ampelkoalition will in der kommenden Woche bei den abschließenden Haushaltsverhandlungen entscheiden, ob der Steuersatz in der Gastronomie wie bislang geplant ab 2024 tatsächlich angehoben wird.