Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat nach der Vorstellung des Bundeslagebilds zu Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche am Montagmorgen mehr rechtliche Kompetenzen für die Polizei bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch gefordert. Die Ermittler leisteten bereits gute Arbeit, leider seien ihnen oftmals die Hände gebunden, weil Ermittlungsinstrumente nicht genutzt werden dürften, sagte der stellvertretende GdP-Vorsitzende Alexander Poitz dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Hier sollten wir dringend einen Schritt nach vorn kommen.“
„Insbesondere die zunehmende Verbreitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im virtuellen Raum verlangt aus Sicht der GdP eine sofortige Einigung der Regierungskoalition auf eine praxistaugliche Mindestspeicherung von IP-Adressen“, sagte Poitz. „Mit dem momentan vom Bundesjustizministerium favorisierten Quick-Freeze-Verfahren ist keine Verbesserung zu erwarten, im Gegenteil.“
Derzeit stünden Ermittler oftmals vor der Herausforderung, dass Kommunikationsdaten, die zu den Täterinnen und Tätern führen könnten, bei den Providern gar nicht mehr vorhanden seien, kritisierte der Polizeigewerkschafter: „Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten. Vor allem aus Opfersicht ist das kein haltbarer Zustand.“
Poitz forderte zudem den Einsatz KI-basierter Ermittlungsunterstützung im polizeilichen Kampf gegen die Organisierte Kriminalität, vor allem gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. „Insbesondere die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes darf zu keinen Einschränkungen polizeilicher Maßnahmen führen“, mahnte der Gewerkschafter an. Die Ermittlungsarbeit könne angesichts riesiger zu analysierender Datenmengen effizienter gestaltet, Verfahren eröffnet sowie Ermittler entlastet werden.