GdP hält Ampel-Einigung auf „Quick-Freeze“ für unzureichend

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Einigung der Ampel auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren für nicht weitgehend genug und fordert die Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält die Einigung der Ampel auf das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren für nicht weitgehend genug und fordert die Einführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. „In der Polizeiarbeit fehlt uns die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, eine solche Einigung wäre ein entscheidender Durchbruch und Fortschritt in der Verbrechensbekämpfung gewesen“, sagte GdP-Chef Jochen Kopelke dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Es ist schon so viel Zeit ins Land gegangen. Wir haben eigentlich erwartet, dass der Durchbruch die Vorratsdatenspeicherung ist.“ Die Kriminalstatistik zeige, dass die Sicherheitsbehörden vor einer deutlichen Zunahme an Kriminalität stünden. Es brauche „mehr Personal, Vorratsdaten und Geld“, mahnt Kopelke.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bewertet die Einigung dagegen als „Meilenstein“ für die Strafverfolgung in Deutschland. „Es war höchste Zeit. Das Quick-Freeze-Verfahren kommt“, sagte Buschmann der „Welt“. „Darauf haben wir uns jetzt geeinigt. Das ist ein guter Tag für Freiheit und Sicherheit in Deutschland.“

In den vergangenen Tagen habe es innerhalb der Bundesregierung intensive Gespräche zwischen Justiz- und Innenministerium unter Vermittlung des Kanzleramts gegeben, hieß es in Regierungskreisen. Dabei sei ein Durchbruch erzielt worden. Das von Buschmann vorgeschlagene Quick-Freeze-Verfahren solle nun zügig umgesetzt werden. Das Papier soll nun in Details überarbeitet und dann in die Ressortabstimmung gegeben werden. Danach soll das Kabinett das Vorhaben verabschieden.

Beim sogenannten Quick-Freeze-Verfahren werden Verkehrsdaten im Bereich der Telekommunikation für Zwecke der Strafverfolgung erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung – etwa Mord oder Totschlag – besteht. Die Maßnahme muss von einem Richter angeordnet werden.

Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das nicht ausreichend. Sie hatte zuletzt für eine neue, rechtskonforme Regelung für die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation geworben.

„Für Quick Freeze statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung habe ich seit vielen Monaten gekämpft“, sagte Buschmann der „Welt“. Denn wenn der Staat alle Bürger unter einen Generalverdacht stelle und ihre Kommunikationsdaten anlasslos speichern lasse, änderten Menschen ihr Verhalten in der Kommunikation und im Netz. „Niemand fühlt sich mehr richtig frei – das ist nicht zu rechtfertigen und verstößt gegen unsere Grundrechte, wie mehrfach höchstrichterlich festgestellt wurde.“

Der Justizminister führte weiter aus: „Unsere Verständigung nun ist aber auch ein Meilenstein für die effektive Strafverfolgung.“ Durch das wiederholte Scheitern der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung vor höchsten Gerichten hätten den Ermittlern jahrelang wichtige Befugnisse gefehlt. Die bisherige allgemeine Vorratsdatenspeicherung habe nicht angewandt werden können, „weil sie rechtswidrig ist. Wir geben den Ermittlungsbehörden jetzt ein neues und grundrechtsschonendes Instrument an die Hand.“

Die Ermittler könnten dann bei einem Verdacht auf eine erhebliche Straftat relevante Verkehrsdaten umgehend bei den Providern „einfrieren“ lassen, um sie später im Verfahren zu nutzen. „So schaffen wir Rechtssicherheit, schließen Sicherheitslücken und stärken zugleich digitale Bürgerrechte“, sagte Buschmann.

Im Gegenzug zu dieser Einigung stimmte Buschmann einem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben aus dem Bereich des sozialen Mietrechts zu: Die 2025 auslaufende Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden. „Wir haben uns außerdem darauf verständigt, dass wir nun die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse schaffen werden“, sagte Buschmann der „Welt“. „Dann können die Landesregierungen selbst entscheiden, ob sie von diesem Instrument auch weiterhin Gebrauch machen wollen.“

Zu den weiteren Vorhaben der Ampel im Bereich des sozialen Mietrechts, insbesondere der Absenkung der Kappungsgrenze und den Modifikationen der Mietspiegel, gibt es dagegen noch keine Einigung. Es bestehe „vor dem Hintergrund der rasant gestiegenen Bau-, Reparatur- und Refinanzierungskosten zwischen den Koalitionspartnern noch Diskussionsbedarf“, sagte Buschmann.




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