Es sei zu prüfen, „ob Personen aufgrund eines Familiennachzuges zu einem auszuweisenden Straftäter ein Aufenthaltsrecht erworben hatten“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Sven Hüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Ist das der Fall, bleibt zu bewerten, ob die Familie mit ihrem früheren Einreisegrund nun gemeinsam wieder das Land verlassen muss, um die Familie nicht zu trennen, oder inzwischen ein entstandenes eigenständiges Bleibeinteresse überwiegt.“
Zudem spiele es eine Rolle, „ob Familienangehörige den bisherigen Lebensunterhalt vorrangig aus den kriminellen Erträgen des auszuweisenden Straftäters bestritten haben oder auf eigenen wirtschaftlichen Füßen stehen“, so Hüber. Grundsätzlich begrüßte die Polizeigewerkschaft den Vorstoß von Innenministerin Nancy Faeser (SPD), Mitglieder krimineller „Clans“ schneller abzuschieben. „Diese Täter sind eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit hierzulande. Um sie schnellstmöglich außer Landes zu schaffen, gehören alle Karten auf den Tisch und alle Optionen diskutiert“, sagte Hüber den Funke-Zeitungen. Scharfe Kritik an dem Vorschlag aus der Bundesregierung kam von der Linkspartei. „Wenn Innenministerin Faeser wirklich Menschen aus dem alleinigen Grund abschieben lassen will, dass ihre Angehörigen mutmaßlich oder tatsächlich Teil der organisierten Kriminalität sind, ist sie von allen guten Geistern verlassen“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, den Funke-Zeitungen. Sie gehe nicht davon aus, dass diese „offenkundig rechtsstaatswidrigen Pläne“ in die Tat umgesetzt würden. Bünger hob hervor: „Aber schon die Tatsache, dass eine sozialdemokratische Ministerin solche Vorschläge unterbreitet, trägt zur Stigmatisierung migrantischer Familien bei und verschiebt das politische Klima auf unverantwortliche Weise noch weiter nach rechts.“ Das Bundesinnenministerium schlägt laut eines Berichts der „Süddeutschen Zeitung“ vor, Angehörige von kriminellen Clans auch ohne Begehung einer Straftat abzuschieben. „Angehörige von Gemeinschaften der Organisierten Kriminalität“ sollen einem Diskussionspapier zufolge „unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung“ ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Ziel sei es, „Angehörige sogenannter Clan-Strukturen künftig leichter abschieben zu können“, sagte eine Ministeriumssprecherin nach Angaben der Zeitung. Bislang existiert eine ähnlich pauschalisierende Regelung im Ausländerrecht dem Bericht zufolge nur für den Bereich der Terrorismusbekämpfung.
Die treffe zum Beispiel Ausländer, die einem Moscheeverein angehören, der an eine terroristische Gruppe gespendet hat. Sie sind demnach selbst dann auszuweisen, wenn sie nicht selbst gegen Gesetze verstoßen haben.