„Die Forderung nach mehr stationären Grenzkontrollen ist Augenwischerei“, sagte Erika Krause-Schöne, stellvertretende Vorsitzende des Bezirks Bundespolizei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Mittwochausgaben). „Wer um Asyl ansucht, egal ob an einer Grenze oder im Landesinneren, der kann laut geltenden rechtlichen Grundlagen nicht zurückgewiesen werden, den müssen wir einem regulären Verfahren in Zuständigkeit des BamfL zuleiten. Stationäre Grenzkontrollen werden von den Schleusern einfach umfahren.“
Am Dienstag hatte unter anderem Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Ausweitung von Grenzkontrollen gefordert. Die Gewerkschaft weist auch auf die Größe des potenziell zu kontrollierenden Gebiets hin: „Auch haben wir es anders als 2015 mit Grenzübertritten auf einem viel größeren Gebiet zu tun. Allein zwischen Polen, Tschechien und Deutschland gibt rund 1.300 Kilometer Grenze.“ Aus Sicht der Bundespolizei ist die Belastung durch illegale Grenzübertritte und Asylanträge inzwischen so groß wie im Flüchtlingsjahr 2015. „Anders als 2015 funktionieren heute die Bearbeitungsstraßen. Die Abläufe sind eingeübt.“ Die Belastung sei aber quantitativ inzwischen genauso groß wie seinerzeit. „Auch fehlt es uns weiterhin an Material und technischer Ausstattung sowie Personal“, sagte Kraus-Schöne. Ausdrücklich unterstützt die GdP den Plan von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zur Einrichtung einer Operative-Analyse-Zentrale bei der Bundespolizei, die alle Fälle von Schleusungen auswerten soll. „Den Plan für ein Analyse-Zentrum zu den Schleuserstrukturen unterstützen wir ausdrücklich“, sagte Krause-Schöne. Denn die Schleuser passten sich seiner Ansicht nach jeder Situation an. „Sie haben seit 2015 enorm dazugelernt.“ Ein solches Zentrum mache aber nur Sinn, wenn die jeweiligen Sicherheitsbehörden auf europäischer Ebene grenzüberschreitend austauschten und zusammenarbeiteten, so die stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende des Bezirks Bundespolizei. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gelten zunächst als „illegal eingereist“, da Asylanträge für gewöhnlich erst im Inland gestellt werden können. Werden die Anträge genehmigt, gelten die Flüchtlinge jedoch als regulär aufhältig.