GdP unterstützt Unionsforderung nach Zurückweisung an den Grenzen

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei für den Bereich der Bundespolizei, Andreas Roßkopf, unterstützt die Forderung der Union, Flüchtlinge künftig an den Grenzen auch dann zurückzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen oder in einem anderen EU-Land bereits einen Asylantrag gestellt haben. "Bisher können wir Zurückweisungen nur dann vornehmen, wenn Menschen keinen Asylantrag stellen oder eine Einreisesperre vorliegt", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben).

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei für den Bereich der Bundespolizei, Andreas Roßkopf, unterstützt die Forderung der Union, Flüchtlinge künftig an den Grenzen auch dann zurückzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen oder in einem anderen EU-Land bereits einen Asylantrag gestellt haben.

„Bisher können wir Zurückweisungen nur dann vornehmen, wenn Menschen keinen Asylantrag stellen oder eine Einreisesperre vorliegt“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Deshalb sehen wir die Forderung der Union als sinnvoll, richtig und wichtig an. Wir müssen jetzt erstmal für Deutschland denken.“

Roßkopf fügte hinzu: „Es muss jetzt etwas passieren. Denn der europäische Außengrenzschutz funktioniert schlecht oder gar nicht. Deshalb müssen wir nationalstaatlich reagieren. Das wäre ein echter Schritt nach vorn, um weitere Zurückweisungen durchführen zu können und um ein Signal an die Nachbarstaaten zu senden, dass wir bei diesem Spiel nicht mehr mitspielen.“

Er sagte zugleich, dass es überdies gelte, an einer Intensivierung von Abschiebungen zu arbeiten, und stellte schließlich klar, dass es einen lückenlosen Grenzschutz unter den jetzigen Umständen nicht geben könne. Man müsse dann Prioritäten neu setzen.


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