Das entschied die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover in zweiter Instanz, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten. Die Anträge in dem Parteiordnungsverfahren seien „nicht begründet“, so die Schiedskommission.
Insgesamt hatte es 17 Anträge auf einen Parteiausschluss des früheren Kanzlers gegeben. Konkret wurde Schröder vorgeworfen, der Partei durch sein Engagement für russische Staatskonzerne sowie seine fehlende Distanzierung vom russischen Präsidenten Wladimir Putin schweren Schaden zugefügt zu haben. Für einen Parteiausschluss gibt es in Deutschland aber hohe rechtliche Hürden. Bereits in erster Instanz war entschieden worden, dass der Altkanzler nicht gegen die Parteiordnung verstoßen habe.