In dem Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium, über den die „Bild am Sonntag“ berichtet, heißt es: „Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise wird Mitgliedern der Bundesregierung für Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1.240 Euro, für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine Sonderzahlung von monatlich 220 Euro gewährt.“ Die Regelung übernimmt eins zu eins die Inflationsprämien-Vereinbarung des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium sieht nicht nur eine Übertragung der Tarifvereinbarung auf Beamte, Richter, Soldaten und Pensionäre vor, sondern auch auf die Kabinettsmitglieder. Dafür muss das Ministergesetz entsprechend geändert werden. Das Innenministerium erklärte gegenüber „Bild am Sonntag“: Der Gesetzentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befinde, sei „noch nicht politisch beraten worden“. Kritik kommt vom Interessenverband Bund der Steuerzahler. „Es liegt immer noch kein Bundeshaushalt für das nächste Jahr vor, weil nicht genug gespart wird“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel. Die Prämie sei ein „absolut falsches Signal“. Der Kanzler und die Kabinettsmitglieder sollten „ein Zeichen setzen und verzichten“, so Holznagel.