„Eine Verschmelzung von Nachnamen anstelle von Doppelnamen mit Bindestrich fände ich eine erfrischende Neuerung und damit sehr charmant“, sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, der „Welt“ (Dienstagausgabe). Die Regelung ist etwa in Großbritannien bereits Praxis.
Heiratet dort Herr James seine Partnerin Harrison, könnten sie den gemeinsamen Namen Jamison tragen. Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sonja Eichwede, antwortet auf die Frage, ob sie es für sinnvoll hielte, wenn es in Deutschland möglich wäre, die beiden Nachnamen nach britischem Vorbild zu verschmelzen, dass man offen sei, im Rahmen der Anhörung mit den Experten auch über weiterreichende Flexibilisierungen zu diskutieren. Aus der FDP kommt hingegen scharfer Widerspruch: „Anders als die Ermöglichung von Doppelnamen ist das Verschmelzen von zwei Nachnamen nicht nur unserem Namensrecht völlig fremd, auch besteht in der Bevölkerung kein ernsthafter Wunsch einer solchen Namenskombination, die sich von den Grundsätzen unseres Namensrechts entfernt“, kritisiert die rechtspolitische Sprecherin Katrin Helling-Plahr. Die SPD-Fraktion fordert zudem, dass auch die Hürden für eine grundsätzliche Namensänderung abgebaut werden – unabhängig vom Doppelnamen. „Die Anforderungen an einen anerkennenswerten Grund müssen deutlich herabgesetzt und die Möglichkeit zur Namensänderung erleichtert werden“, sagte Eichwede. Grüne und FDP zeigen sich auf „Welt“-Anfrage ebenfalls offen. In dem von Buschmann vorgelegten Entwurf wird solch eine generelle Reform allerdings nicht thematisiert.