„Wir bewerten das als Einknicken des Bundesministeriums für Forschung und Bildung vor den Arbeitgebern“, sagte GEW-Vize Andreas Keller der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Bei der Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll der Entwurf nur in einem Punkt gegenüber den im März vorgestellten Eckpunkten geändert werden, und zwar ausgerechnet zugunsten der Forderung der Arbeitgeber bei der Auseinandersetzung im Postdoc-Bereich“, fügte er hinzu.
Die Postdoc-Phase sollte ursprünglich auf drei Jahre verkürzt werden. Der neue Vorschlag könnte sie auf vier Jahre verkürzen – plus zwei Jahre Verlängerungsmöglichkeit in Verbindung mit einer Entfristungszusage ausweiten. Das entspreche genau der Linie der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, so Keller. Die GEW und andere Beschäftigtenvertretungen forderten hingegen eine frühere Entfristungszusage, möglichst direkt nach der Promotion. „Die Postdocs nicht nach vier Jahren aus dem System zu kicken, sondern ihnen von Anfang an, spätestens nach ein oder zwei Jahren verlässliche Perspektiven über eine Entfristungszusage zu geben, Verkürzung der Postdoc-Phase in Verbindung mit einer Verpflichtung zur Entfristungszusage wäre ein Schritt in Richtung Gewerkschaften gewesen.“ Jetzt sei man genau in die andere Richtung gegangen. Das sei „sehr enttäuschend“ und werde wahrscheinlich eine „erneute Empörungswelle“ bei jungen Wissenschaftlern hervorrufen, so Keller. Darüber hinaus fordert die GEW verbindliche Mindestlaufzeiten und eine ersatzlose Aufhebung der Tarifsperre, damit Gewerkschaften und Arbeitgeber frei miteinander verhandeln können.