Der GdP-Vorsitzende Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben): „Im ersten Halbjahr 2023 haben wir 7.800 Flüchtlinge zurückgeführt. Wenn das neue Gesetz gilt, werden es zirka 20.000 jährlich sein. Das würden wir wahrscheinlich hinbringen.“
Er fügte jedoch hinzu: „80 Prozent der abgelehnten Asylbewerber können gar nicht zurückgeführt werden, weil sie eine Duldung haben.“ So gesehen wäre das neue Gesetz zwar ein wichtiger Schritt, um besser arbeiten zu können, so Roßkopf, „doch wir brauchen überdies ausreichend Liegenschaften, in denen wir den Ausreisegewahrsam organisieren könnten“. Zudem brauche man 320 zusätzliche Kollegen, um das Volumen zu bewältigen.
Vollziehbar ausreisepflichtig sind laut Bundesinnenministerium derzeit rund 50.000 abgelehnte Asylbewerber. Rund 205.000 haben eine Duldung. Kanzler Olaf Scholz hatte zuletzt Abschiebungen „in großem Stil“ gefordert. Die Polizeien der Länder bringen die vollziehbar ausreisepflichtigen Flüchtlinge an die Flughäfen; die Abschiebung selbst übernehmen dann Bundespolizisten.