Alle Bürger in Deutschland müssten sich an Recht und Gesetz halten, sagte der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgabe). „Das gilt auch für Verkehrsminister Volker Wissing, der gesetzlich verpflichtet ist, bis Montag ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorzulegen“, so Kaiser.
„Die demonstrative Gleichgültigkeit, mit der Verkehrsminister Wissing diesen Auftrag des Parlaments und das geltende Klimaschutzgesetz ignoriert, ist angesichts des kollabierenden Klimas mit Dürre und Starkregen unverantwortlich.“ Am Montag endet die Frist für die Vorlage des Programms. Kaiser verlangte ein Machtwort des Bundeskanzlers: Olaf Scholz müsse seine Richtlinienkompetenz im Klimaschutz endlich nutzen, sagte der Greenpeace-Vorstand. „Wir brauchen jetzt ein Tempolimit, ein Ende klimaschädlicher Subventionen wie dem Dienstwagenprivileg, den Stopp von Autobahn-Neubau und eine bessere Finanzierung von Bus und Bahn.“
Das Bundesverkehrsministerium teilte am Donnerstag mit, kein Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen zu wollen, obwohl dies durch das Klimaschutzgesetz vorgegeben ist, sobald ein Sektor CO2-Einsparziele verfehlt. Laut Wissings Haus hat das Bundeskabinett im Juni die Weichen für eine Reform des Klimaschutzgesetzes gestellt und ebenfalls einen Entwurf für ein Klimaschutzprogramm vorgelegt. Darin seien weitreichende Maßnahmen vorgesehen. Der Expertenrat prüft aktuell das Klimaschutzprogramm, das allerdings nicht mit dem Sofortprogramm zu verwechseln ist.
Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, pochte auf neue Maßnahmen, sollte das im Kabinett geeinte Programm nicht ausreichen: „Der Expertenrat ist jetzt am Zug. Die jeweiligen Sektormaßnahmen müssen die akuten Überschreitungen der Emissionsmengen angehen“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem RND. „Wenn das nicht der Fall ist, muss Volker Wissing ein neues Klima-Programm vorlegen.“ Er prognostizierte: Im beschlossenen Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung klaffe eine erhebliche Schutzlücke im Verkehrsbereich.