Er habe im Verkehrsministerium „unmittelbaren Gesprächsbedarf angemeldet“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stefan Gelbhaar, am Donnerstag. „Verkehrsminister Wissing muss jetzt für die Jahre 2021 und 2022 Sofortprogramme vorlegen, die ausreichend kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten.“
Dann könne die Bundesregierung diese beschließen. Die Grünen seien bereit, an der Erarbeitung der Sofortprogramme mitzuwirken, so Gelbhaar weiter. „Unmittelbar wirkende Maßnahmen gibt es etwa beim Ordnungsrecht oder beim Ab- und Umbau der Subventionen, die dem Klima schaden.“ Das Gericht hatte am Donnerstag Klagen der Deutschen Umwelthilfe und des BUND stattgegeben.
Die Bundesregierung wurde dazu verurteilt, ein Sofortprogramm nach dem geltenden Klimaschutzgesetz zu beschließen, welches die Einhaltung der festgelegten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich. Die Bundesregierung hatte zuletzt bereits eine Änderung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht, die keine Sofortprogramme in einzelnen Sektoren mehr nötig machen würde – die Reform wurde aber noch nicht im Bundestag beschlossen. Das Gericht stellte am Donnerstag fest, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm verpflichtet ist.
Das zuletzt beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfülle nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm, so das Oberverwaltungsgericht.