Der Erfolg der Reform entscheide darüber, „ob die Debatten über eine strikte Trennung zwischen Netz und Betrieb endgültig vom Tisch sind oder ob sie spätestens in der nächsten Legislaturperiode richtig an Fahrt aufnehmen“, sagte der bahnpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Matthias Gastel, der „Welt“. Wenn es „absehbar nicht zu dem einen, funktionierenden Infrastrukturunternehmen“ unter dem Dach der DB komme, „dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich nach der Bundestagswahl diejenigen durchsetzen, die durch eine Herauslösung aus dem Bundesunternehmen ganz andere Strukturen wollen“.
Mit Blick darauf, dass die Unionsfraktion im Bundestag bereits eine Zerschlagung der bestehenden DB-Konzernstruktur gefordert hat und auch FDP und Grüne für eine Trennung von Netz und Betrieb offen sind, fügte Gastel hinzu: „Die parlamentarische Mehrheit, die hierfür bereit sein könnte, ist inzwischen gegeben.“ Wie eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums unter Volker Wissing (FDP) auf Anfrage der „Welt“ sagte, soll zum 1. Januar 2024 mit der Verschmelzung der für die Bahnhöfe zuständigen DB Station & Service AG und der für die Schienen zuständigen DB Netz AG eine neue Infrastrukturgesellschaft „in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft innerhalb des Konzerns Deutsche Bahn AG eingerichtet“ werden. Das unternehmerische Handeln der neuen Gesellschaft solle sich „künftig unter anderem an den verkehrs- und klimapolitischen Zielen des Bundes ausrichten“. Die Gewinnerzielung solle „die Verfolgung dieser Ziele nicht behindern“. Doch sowohl formal als auch inhaltlich ist noch sehr vieles offen: „Nicht abgeschlossen“, so die Ministeriumssprecherin, sei „die Ausarbeitung der Zieldimensionen und Qualitätsmerkmale“, die für die neue Gesellschaft gelten sollen. Noch geprüft werde auch, ob die Zusammenlegung der Sparten eine vollständige Fusion mit nur einer gemeinsamen Führung sein soll oder eine bloß formelle Zusammenlegung mit dem Erhalt der jeweiligen Führungs- und Organisationsstrukturen. Ebenfalls „in Prüfung“ befänden sich „die Wege für die Umsetzung“ des Ziels, dass alle Gewinne in der Sparte selbst verbleiben sollen. Genauso, was aus den bisherigen Finanzverträgen zwischen Bund und DB wird. Auch die künftigen Finanzverhältnisse scheinen bis zum 1. Januar nicht vollständig geregelt zu werden. „Die Optimierung der Finanzierungsarchitektur soll im Kontext der gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft möglichst schnell erfolgen“, sagte die Sprecherin. Angestrebt würden „weniger Finanzierungsquellen und -schnittstellen sowie eine weitgehende Vereinheitlichung der Förderbedingungen“. Erst wenn hierbei die „Optimierung“ abgeschlossen sei, solle wiederum „geprüft werden, ob und gegebenenfalls welche weitergehenden Fortentwicklungen der Finanzierungsarchitektur sinnvoll sein könnten“.