Die derzeitige Regelung sei schon mit Blick auf das Selbstbestimmungsrecht nicht mehr tragbar. Das ist eine von insgesamt elf Forderungen für eine Liberalisierung des Strafrechts, die die Grünen in einem Papier äußern, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Sonntagausgaben berichten.
So fordern die Politiker unter anderem, dass das Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr unter Strafe gestellt wird, weil es faktisch Armut bestrafe. Aus den verhängten Geldstrafen würden oft Ersatzfreiheitsstrafen, weil sie überwiegend Menschen in finanzieller Not träfen, heißt es in dem Forderungskatalog. Das sogenannte Containern bewerten sie nicht als Diebstahl, es solle daher nicht mehr strafbar sein. Zudem muss laut den Grünen im Völkerstrafrecht die UN-Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vollständig umgesetzt sowie die Verfolgbarkeit von sexualisierter, reproduktiver und geschlechtsbezogener Gewalt verbessert werden. Verstöße gegen den Tierschutz sollen nach Ansicht der Rechtspolitiker härter bestraft werden, wenn diese bandenmäßig, bei einer gewerblichen Tätigkeit oder von Amtsträgern begangen werden. Unterzeichnet ist das Papier etwa von der Bundestagsabgeordneten Renate Künast und den grünen Landesjustizministern Katja Meier (Sachsen), Benjamin Limbach (Nordrhein-Westfalen) und Doreen Denstedt (Thüringen).