Grundgesetz: Wahlmann für besseren Schutz des Verfassungsgerichts

Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD), unterstützt den Vorschlag der Ampelkoalition, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts durch eine Grundgesetzänderung vor möglichen Angriffen der AfD zu schützen.

Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Niedersachsens Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD), unterstützt den Vorschlag der Ampelkoalition, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts durch eine Grundgesetzänderung vor möglichen Angriffen der AfD zu schützen. „Wenn Antidemokraten an die Macht kommen, ist die unabhängige Justiz oft ihr erstes Angriffsziel – das zeigen Erfahrungen in anderen Ländern immer wieder“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).

„Ohne eine unabhängige Justiz als Garantin des Rechtsstaates ist aber auch die Demokratie in akuter Gefahr, einen schnellen Tod zu sterben. Das dürfen wir in Deutschland nicht zulassen“, so Wahlmann.

„Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht und Hüter des Grundgesetzes repräsentiert den Rechtsstaat in besonderer Weise. Deshalb unterstütze ich den parteiübergreifenden Vorschlag, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker zu schützen und es immuner gegen Angriffe zu machen“, sagte die Landesjustizministerin. In der niedersächsischen Verfassung seien die Zahl und die Amtszeit der Richter bereits abgesichert.

Auch der Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, Ulrich Karpenstein, plädierte für eine bessere Absicherung. „Wie krisenfest unser Rechtsstaat ist, hängt erheblich vom Grad der Unabhängigkeit der Justiz ab – denn sie sichert die Gewaltenteilung“, sagte er der Zeitung.

„Wir haben mit dem Bundesverfassungsgericht zwar eine im internationalen Vergleich in hohem Maße unabhängige Kontrollinstanz. Es fehlt jedoch eine adäquate strukturelle Sicherung – die müssen wir verankern“, so Karpenstein. Der DAV plädiere etwa dafür, wesentliche Verfahrens- und Funktionsvorschriften der Verfassungsgerichte nur mit deren Einvernehmen zu ändern.




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